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   VG Karlsruhe, 30.05.1959 - I 30/58   

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VG Karlsruhe, 30.05.1959 - I 30/58 (https://dejure.org/1959,11690)
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VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 1959 - I 30/58 (https://dejure.org/1959,11690)
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   BFH, 19.08.1958 - I 30/58   

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BFH, Entscheidung vom 19. August 1958 - I 30/58 (https://dejure.org/1958,10453)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.05.1952 - IV 403/51 U

    Sachlieferungsverpflichtungen aus schwebenden Verträgen - Aufführung von

    Auszug aus BFH, 19.08.1958 - I 30/58
    Gewinne dürfen erst mit ihrer Verwirklichung bilanziert werden, von Ausnahmefällen abgesehen, in denen dem Kaufmann ein Wahlrecht zugestanden wird, zB bei Vorauszahlungen, wenn die zu liefernde Ware versandbereit zur Verfügung steht und die Lieferung mit keinem Risiko belastet ist (vgl BFH-Urteil vom 1952-05-08, IV 403/51 U).2.
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Bei der Veräußerung eines Grundstücks sei der Veräußerungsgewinn nach der Rechtsprechung des RFH (Urteil vom 3. Dezember 1931 VI A 2054/30, StuW Sp. 808, Urt. Nr. 426) und des BFH (Urteile vom 18. Dezember 1956 I 84/56 U. BFHE 64, 70, BStBl III 1957, 27, und vom 19. August 1958 I 30/58, StRK, Einkommensteuergesetz § 5, Rechtsspruch 229) regelmäßig erst verwirklicht, wenn die Auflassung erfolgt sei und der Veräußerer den Erwerber in Stand gesetzt habe, das Grundstück in Besitz zu nehmen und kein bedeutendes Risiko der Abnahme durch den Vertragsgegner bestehe.

    Der in dem BFH-Urteil I 30/58 genannten Auflassungsvormerkung könnten die Vorverträge nicht gleichgestellt werden.

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